



- NENNBELEUCHTUNGSSTÄRKE GEM. DIN 5053
- BLEND- & SCHATTENFREIE BELEUCHTUNG
- LICHTFARBE& FARBWIEDERGABE GEM. ASR7/3

Lichtplanung für Friseursalons
die Planung für die besonderen Lichtmomente
Gerade in einem Beruf, in dem die visuelle Wahrnehmung eine ganz wesentliche Rolle spielt, ist die Frage nach der richtigen Beleuchtung entscheidend für Erfolg oder Misserfolg. Denn die schönste und teuerste Friseursaloneinrichtung wird keine Atmosphäre entwickeln, wenn Sie ein falsches oder schlechtes Lichtkonzept haben. Die besten Frisuren werden an einfachen Schnitten scheitern, wenn das Salonlicht kaum die Haare oder deren Struktur erkennen lässt. Deshalb bieten wir Ihnen, neben 3D und Sanitär- und Elektro Planung, mit unserer professionellen Lichtplanung für Friseurgeschäfte die Möglichkeit Ihren Salon in dem richtigen Licht erstrahlen zu lassen.
Akzentlicht
Das bei uns bekannte "Akzentlicht", sorgt für die Atmosphäre in Ihrem Salon. Hierbei ist vor allem der Wartebereich und die Rezeption, so wie der Eingangsbereich involviert. Bei diesen Leuchten können Sie ihrer Vorstellung freien Lauf lassen. Das Licht sollte hier in erster Linie für Stimmung sorgen und muss wenig Zweck erfüllen.
Arbeitslicht
Hier wird es dann etwas kniffliger. Bei den Arbeitsleuchten die Sie als Friseur verwenden kommt es sowohl auf die richtige Positionierung als auch auf die richtige Lichtfarbe an. Sie müssen das richtige Licht haben um auch an grauen Wintertagen oder spät Abends Ihre Arbeit perfekt ausführen zu können. Wir haben durch unsere langjährige Erfahrung gelernt, dass dabei eine richtige Berechnung für die Positionierung das A und O ist. Mit unserer Lichtplanung erhalten Sie die für Ihren Arbeitsbereich perfekte Ausleuchtung und die perfekte Atmosphäre für den Salon.
Anforderungen an Friseurbeleuchtung
Es sind im Friseurhandwerk spezielle Arbeitsanforderungen in Form einer Richtlinie gestellt. Diese betragen ASR 7/3 "künstliche Beleuchtung" und DIN 5053.
Des weiteren gelten folgende spezielle Regelungen für die Berechnung der Lichtplanung.
- Nennbeleuchtungsstärke von 500 Lux gemäß DIN 5053 für Haarpflege, 750 Lux für Kosmetiksalons.
- Blendfreiheit, jede Art von Blendungen sind zu vermeiden.
- keine helle und dunkle Bereiche in Ihrem Friseursalon
- Farbwiedergabe und Lichtfarbe: gemäß ASR 7/3 muss im Haarpflegebereich die Farbwiedergabestufe 1 erfüllt werden.
- hoher Reflektionsgrad, wichtig bei der Gestaltung der Decken.
- ökologischer Gesichtspunkt, ein niedriger Energieverbrauch bei gleichbleibender Qualität.
Wir achten bei unseren Lichtplänen stets auf die Erfüllungen all dieser Anforderungen.
Was wir brauchen...
- Einen Grundriss Plan mit Maßen (Expose, Architektenplan)
- Eine Skizze mit Maße worauf wir Ihre Einrichtung erkennen können
- Auskunft über den Stil Ihrer Einrichtung oder Ihres Vorhaben
- ein bisschen Zeit um telefonisch alles wichtige abzuklären